1. AMPCO METAL SA (im Folgenden „AMPCO“) tätigt seine Geschäfte ausschließlich auf der Grundlage und vorbehaltlich der nachstehend abgedruckten Geschäftsbedingungen, die als Bestandteil jeder erhaltenen oder angenommenen Bestellung unter Ausschluss jeglicher damit unvereinbarer Bedingungen gelten. Sämtliche gedruckten Angebote und Kostenvoranschläge können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Bestellungen unterliegen der Annahme durch AMPCO.

2. Sollte die Erfüllung von Verpflichtungen von AMPCO, die sich aus diesem Vertrag ergeben, durch Kriegsereignisse, Streiks, Unfälle, höhere Gewalt oder andere, außerhalb der Kontrolle von AMPCO liegende Umstände ganz oder teilweise verhindert, behindert oder beeinträchtigt werden, ist AMPCO berechtigt, seine noch nicht erfüllten Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

3. Rechnungen sind bis zum Fälligkeitstermin gemäß den im Angebot von AMPCO festgelegten Bedingungen zu begleichen. Überfällige Beträge werden strikt netto berechnet und unterliegen Zinsen in Höhe des Basiszinssatzes zuzüglich 2 % p. a. Solange das Konto eines Käufers überfällig ist, behält sich AMPCO das Recht vor, die Erfüllung jeglicher Verpflichtungen gegenüber diesem Käufer auszusetzen.

4. Angebote und Waren- bzw. Werkstoffverkäufe unterliegen folgender Bedingung: Sollten sich Waren, Werkstoffe oder Teile davon bei Verlassen des Werks von AMPCO als mangelhaft erweisen, beschränkt sich die diesbezügliche Haftung von AMPCO auf den Ersatz oder die Reparatur der betroffenen Produkte oder auf eine Gutschrift der diesbezüglichen Kosten unter folgenden Voraussetzungen:

  • Für Waren, die sich als konstruktionsbedingt mangelhaft erweisen, wird keine Haftung übernommen.
  • Für Mängel an von AMPCO gelieferten Waren, die nach Verlassen des Werks irgendeiner Bearbeitung unterzogen wurden, wird keine Haftung übernommen.
  • Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren oder Werkstoffe innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung prüft oder verwendet. Daher übernimmt AMPCO keine Haftung für Mängel an den gelieferten Waren oder Werkstoffen, deren Einzelheiten der Käufer AMPCO nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung mitteilt.AMPCO lehnt jegliche Haftung für Aufwendungen oder Kosten ab, die dem Käufer im Zusammenhang mit behaupteten Mängeln ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AMPCO entstehen. AMPCO übernimmt keine Haftung für die Kosten von Maschinenarbeiten, Lohnkosten oder für Verluste oder Schäden, die durch die Verwendung oder Bearbeitung von mangelhaften Werkstoffen, die von AMPCO geliefert wurden, entstehen.
  • AMPCO übernimmt weder die Haftung noch die Verantwortung für Vertragsverletzungen, Gewährleistungsmängel, fahrlässige Handlungen, Folgeschäden oder Kosten, die dem Käufer durch die Verwendung, die Unmöglichkeit der Verwendung oder den Verkauf von mangelhaften oder unzureichenden Werkstoffen von AMPCO bzw. durch die Verwendung, die Unmöglichkeit der Verwendung oder den Verkauf von Produkten, die unter Verwendung von mangelhaften oder unzureichenden Werkstoffen von AMPCO hergestellt wurden, entstehen.

5. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen wird AMPCO alle vom Unternehmen gelieferten Waren, die nicht funktionieren oder sich als fehlerhaft oder mangelhaft erweisen, kostenlos ersetzen, vorausgesetzt, dass AMPCO die Möglichkeit erhält, die besagten Waren zu prüfen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Darüber hinaus übernimmt AMPCO keine weiteren Verpflichtungen oder Haftungen für etwaige Mängel oder Fehler an den von AMPCO gelieferten oder hergestellten Waren.

6. Die Sendungen werden entweder mit den eigenen Fahrzeugen von AMPCO oder per öffentlichem Transportunternehmen befördert. Die Transportkosten werden nicht erstattet, wenn die Ware vom Käufer in den Lagern von AMPCO abgeholt oder wenn diese an das örtliche Depot des Käufers geliefert wird. Ansprüche gegen Spediteure im Zusammenhang mit einer Beschädigung, einem Diebstahl oder der Nichtzustellung bei frachtfreien Lieferungen sind AMPCO innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt zu melden.

7. Werden die Waren nach Mustern oder Spezifikationen des Käufers angefertigt, kann keine Verantwortung für die Verletzung von Patenten übernommen werden. Der Käufer verpflichtet sich, AMPCO von jeglichen Verlusten freizustellen, die sich aus Verfahren oder sonstigen Ereignissen im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellungen des Käufers ergeben.

8. Alle technischen Angaben in unseren Katalogen bzw. Broschüren sind rein beschreibend. Auf darin enthaltene Zusicherungen hinsichtlich der Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten von Waren oder Werkstoffe bzw. deren Eignung für einen bestimmten Zweck sollte nur dann vertraut werden, wenn AMPCO diese dem Käufer schriftlich bestätigt hat. Darüber hinaus wird trotz sorgfältiger Prüfung aller Angaben in unseren Katalogen bzw. Broschüren keine Haftung für etwaige Druck- oder Übersetzungsfehler übernommen. Ebenso wenig sollte man sich auf Zusicherungen eines Vertreters von AMPCO hinsichtlich der Eigenschaften von Waren oder Werkstoffe bzw. deren Verwendung oder Eignung für einen bestimmten Zweck verlassen, sofern derartige Zusicherungen nicht von AMPCO schriftlich gegenüber dem Käufer abgegeben wurden.

9. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Waren und Werkstoffe, deren Lieferung AMPCO dem Käufer zusagt. Das Versäumnis von AMPCO, die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen durch den Käufer geltend zu machen, stellt keinen Verzicht darauf dar. Die Beendigung einer Vereinbarung zwischen AMPCO und dem Käufer beeinträchtigt, beschränkt oder beseitigt nicht die Rechte von AMPCO gemäß diesem Absatz:

  • Bei Lieferung der Waren oder Werkstoffe verwahrt der Käufer diese lediglich als Verwahrer für AMPCO, wobei die Waren Eigentum von AMPCO bleiben, bis der Käufer den vollen Kaufpreis an AMPCO entrichtet hat. Bis dahin hat der Käufer, sofern von AMPCO verlangt, die Waren und Werkstoffe getrennt von Waren oder Werkstoffen aufzubewahren, die nicht Eigentum von AMPCO sind. Die Waren oder Werkstoffe sind so zu lagern, dass sie für AMPCO leicht identifizierbar sind. AMPCO ist berechtigt, die Waren und Werkstoffe nach angemessener Vorankündigung zu untersuchen, die Herausgabe der Waren oder Werkstoffen zu verlangen und diese zurückzufordern. Zur Ausübung dieser Rechte ist AMPCO sowie seine Mitarbeiter und Beauftragten dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Käufers oder jeden anderen Ort, an dem sich die Waren oder Werkstoffe befinden, mit geeigneten Transportmitteln zu betreten.
  • Der Käufer erhält hiermit von AMPCO eine Lizenz zur Verwendung der Waren und Werkstoffe in anderen Produkten, vorbehaltlich der ausdrücklichen Bedingung, dass auf Verlangen von AMPCO sämtliche Produkte, die die Waren oder Werkstoffe bzw. Teile davon enthalten, separat gelagert und so gekennzeichnet werden, dass sie als mit den genannten Waren oder Werkstoffen hergestellt erkennbar sind.
  • Der Käufer ist hiermit berechtigt, die Waren und Werkstoffe sowie sämtliche Produkte, die diese enthalten, weiterzuverkaufen. Er ist jedoch verpflichtet, den gesamten Verkaufserlös treuhänderisch und als Vertreter von AMPCO separat zu verwahren, d. h. dieser Verkaufserlös darf nicht zusammen mit eigenen oder sonstigen Geldern auf Bankkonten aufbewahrt werden. Er hat sicherzustellen, dass sämtliche Verkaufseinnahmen getrennt aufbewahrt und nachvollziehbar sind. Darüber hinaus ist der Käufer dazu verpflichtet, AMPCO unverzüglich nach Erhalt des Verkaufserlöses den vollen Kaufpreis der Waren oder Werkstoffe abzüglich etwaiger bereits geleisteter Zahlungen zu überweisen.
  • Falls der Käufer den Erlös aus einem derartigen Verkauf nicht zum Fälligkeitstermin erhält, hat er AMPCO innerhalb von sieben Tagen zu benachrichtigen und, falls er dazu aufgefordert wird, sämtliche Ansprüche jeglicher Art gegenüber der/den Person(en), an die er die Waren oder Werkstoffe bzw. Teile davon geliefert hat, an AMPCO abzutreten.
  • Ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist der Käufer dazu verpflichtet, sämtliche erforderlichen Versicherungen für die Waren oder Werkstoffe abzuschließen und beizubehalten. Solange die Waren oder Werkstoffe Eigentum von AMPCO sind, hat der Käufer im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung alle diesbezüglich erhaltenen Versicherungsgelder treuhänderisch für AMPCO aufzubewahren, und zwar eindeutig getrennt von allen anderen Geldern, und AMPCO unverzüglich den vollen Preis der Waren oder Werkstoffe abzüglich bereits gezahlter Beträge zu bezahlen.

Dokumentendownloads

Herunterladen
AMPCO METAL Brasilien Herunterladen
Herunterladen
AMPCO METAL Deutschland Herunterladen
Herunterladen
AMPCO METAL Indien Herunterladen
Herunterladen
AMPCO METAL Schweiz (Weltweit) Herunterladen
Herunterladen
AMPCO METAL USA Herunterladen

Kontakt aufnehmen

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um Ihren Bedarf zu besprechen oder ein individuelles Angebot für Fertigteile anzufordern.

Kontakt aufnehmen
View article CuCrZr vs. Pure Copper: When Conductivity Alone Is Not Enough
CuCrZr

CuCrZr vs. Pure Copper: When Conductivity Alone Is Not Enough

View article Optimal Venting Setups for High Pressure Die Casting
Die casting

Optimal Venting Setups for High Pressure Die Casting

View article How Cold Chamber Die Casting Pistons Benefit from Copper Alloys
Die casting

How Cold Chamber Die Casting Pistons Benefit from Copper Alloys

View article Improve Your Die Casting Process with High Performance Copper Alloys
Die casting

Improve Your Die Casting Process with High Performance Copper Alloys

View article Time and Speed in High Pressure Die Casting: What Controls Cycle Time
Die casting

Time and Speed in High Pressure Die Casting: What Controls Cycle Time

View article Common Die Casting Defects and Their Root Causes
Die casting

Common Die Casting Defects and Their Root Causes

Akademie

Kontaktieren Sie uns

Unsere Experten unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Legierungslösungen für Ihre Anforderungen.
Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam den richtigen Weg finden.

Kontaktieren Sie uns

Technische Beratung

Erhalten Sie fachkundige Beratung für Ihre Anwendungsanforderungen

Lösen Sie Herausforderungen mit maßgeschneiderten Legierungsempfehlungen


Optimieren Sie die Leistung durch bewährte technische Expertise

Technische Beratung

Angebot anfordern

Der einzige Hersteller
von AMPCO® und AMPCOLOY®


Reaktionsschnell und zuverlässig: schnelle Lieferung bei gleichbleibender Qualität

Vertrauenswürdige Qualität:
über 110 Jahre metallurgische Erfahrung


Globaler Partner: auf 4 Kontinenten präsent mit lokalem Support

Angebot anfordern
Diese Website ist auf wpml.org als Entwicklungsseite registriert. Wechseln Sie zu einem Produktions-Website-Schlüssel, um remove this banner.