REACH

REACH
(Registration Evaluation Authorisation of Chemicals)

Die europäische REACH Verordnung (Z.B. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Diese neue Regelung soll einen hohen Schutz und Sicherheit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit durch Vorbeugung zu erhöhen, indem sie unter anderem die Registrierung von Stoffen, die bereits in der Europäischen Union vermarktet werden, mit mengenabhängigen Übergangsfristen vorschreibt. Eine Vorbedingung für die Befolgung solcher Stichtage ist die Vor-Registrierung dieser Materialien im Zeitraum ab dem 1. Juni bis 1. Dezember 2008. Wenn Sie Fragen zur Umsetzung dieser Verordnung in unserem Unternehmen haben, können Sie sich jederzeit an die Spezialisten unseres REACH-Teams wenden.

Sie können eine Kopie unserer REACH-Erklärung HIER herunterladen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns unter [email protected] kontaktieren.